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   VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 170/99   

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https://dejure.org/2001,24225
VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 170/99 (https://dejure.org/2001,24225)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.07.2001 - 9 A 170/99 (https://dejure.org/2001,24225)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juli 2001 - 9 A 170/99 (https://dejure.org/2001,24225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung; Große Juristische Staatsprüfung; Anspruch auf Neubescheidung; Neubewertung der Prüfungsleistungen; Schriftliche Begründung der Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen; Gerichtliche Überprüfbarkeit des Bewertungsspielraums; ...

  • Judicialis

    Länderübereinkunft (HH/Bremen/SH) § 11; ; Länderübereinkunft (HH/Bremen/SH) § 15; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 170/99
    Dies gilt insbesondere für die von den Prüfern vorgenommenen fachlichen Bewertungen, die spezialisierten Sachstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, NJW 1991, 2005 ff.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 170/99
    Damit das Verfahren des "Überdenkens" der Prüfungsentscheidung seinen Zweck konkret erfüllen kann, muss u.a. gewährleistet sein, dass vom Prüfling erhobene substantiierte Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinander setzen und - soweit diese berechtigt sind - ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung korrigieren sowie alsdann auf dieser - möglicherweise veränderten - Grundlage erneut über das Ergebnis der Prüfung entscheiden (BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, NVwZ 1993, 681 ff.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Schleswig, 20.07.2001 - 9 A 170/99
    Nur dann, wenn ein weiterer Gutachter von dem Votum des Vorgutachters abweicht, muss er deutlich machen, worin die unterschiedliche Bewertung nach seiner Meinung begründet ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 - 6 C 3/92 -, NVwZ 1993, 677 ff.).
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